41 – Frau Braune: Der Weg zurück

In Folge 39 „Frau Braune, Borderline und eine E-Mail“ endete der Fall genau dort, wo es ernst wurde: vor Gericht. Nun erzählt Aline weiter, wie es mit der jungen Mutter, ihrem Sohn Frederik und dem familiengerichtlichen Verfahren weiterging.

Inzwischen liegen neue Einschätzungen vor. Ein Verfahrensbeistand äußert sich deutlich zur Erziehungsfähigkeit der Eltern, ein psychiatrischer Sachverständiger untersucht Frau Braune und schließlich folgt auch ein familienpsychologisches Gutachten. Dabei zeigt sich, wie unterschiedlich dieselbe Mutter, dieselbe Diagnose und dieselbe familiäre Situation fachlich bewertet werden können.

Sebastian und Aline sprechen darüber, wo die Grenzen der eigenen Fachkompetenz liegen, warum eine psychische Diagnose allein noch keine Antwort auf die Frage nach Erziehungsfähigkeit liefert und wie schwer Prognosen werden, wenn reale Risiken, therapeutische Fortschritte und die Unsicherheit über die Zukunft gleichzeitig berücksichtigt werden müssen.

Und es geht um eine Frage, die Aline an diesem Fall bis heute beschäftigt: Wie fair kann ein Verfahren sein, wenn sich einmal entstandene Einschätzungen immer weiter fortschreiben – und wie gelingt es, trotzdem noch einmal wirklich hinzuschauen?

39 – Frau Braune, Borderline und eine E-Mail

Eine junge Mutter mit Borderline-Diagnose beißt ihren wenige Wochen alten Sohn im Affekt. Sie räumt den Übergriff ein, geht stationär in Behandlung, zieht anschließend freiwillig in eine Mutter-Kind-Einrichtung und arbeitet therapeutisch weiter an sich. Monate später scheint der Weg zurück in ein eigenständiges Leben vorbereitet – bis eine einzige E-Mail mit schwer überprüfbaren Vorwürfen die gesamte Planung kippen lässt.

Diesmal bringt Aline einen Fall aus ihrer eigenen anwaltlichen Praxis mit. Gemeinsam mit Sebastian spricht sie darüber, wann eine psychische Erkrankung tatsächlich die Erziehungsfähigkeit beeinträchtigt, wie Jugendämter mit Risiko und Unsicherheit umgehen sollen und wo Hilfe in Kontrolle umschlagen kann. Außerdem geht es um Mutter-Kind-Einrichtungen, Begutachtung, anwaltliche Strategie und die Frage, wie weit man gehen darf, wenn Verfahrensrecht und Kinderschutz miteinander kollidieren. Und dann endet die Folge genau dort, wo der Fall vor Gericht eine neue Richtung nimmt.

34 – Rami – Horrorfilm, Softair, Kindeswohl

Ein Messer im Kinderzimmer, Zeichnungen von zerstückelten Menschen und ein Junge, der in der Schule von Gewalt spricht: In diesem Fall geht es nicht nur um einen hochstrittigen Elternkonflikt, sondern um die Frage, was Bilder mit Kindern machen können. Rami lebt nach der Trennung seiner Eltern bei der Mutter, der Vater bestreitet die Vorwürfe – doch der Junge berichtet, bei ihm Horrorfilme gesehen zu haben, die nicht für Kinder bestimmt sind. Aline Strutz und Sebastian Bartoschek sprechen über FSK-Grenzen, elterliche Verantwortung, psychologische Diagnostik, kindliche Belastung, Umgangspflegschaft und die schwierige Frage, wann Medienkonsum nicht mehr Erziehungssache, sondern ein Kindeswohlthema wird.

Sonderfolge 6 – Kinderschutzhaus mit Frau Dr. Tanja Brüning

Sebastian Bartoschek und Aline Strutz sprechen erneut vor Ort in der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln mit Frau Dr. Tanja Brüning – diesmal über das Kinderschutzhaus, traumasensible Räume und die Zusammenarbeit im Netzwerk.

Im Zentrum steht die Frage, wie Kinder und Jugendliche in hochbelasteten Situationen so begleitet werden können, dass Medizin, Jugendhilfe, Polizei, Familiengericht und Strafverfolgung nicht nebeneinanderher arbeiten, sondern ihre jeweiligen Aufgaben besser aufeinander abstimmen. Frau Dr. Brüning beschreibt, warum Kinderschutz sichere Orte braucht, weshalb Räume reizarm und traumasensibel gestaltet sein sollten und wie audiovisuelle Dokumentation helfen kann, Aussagen von Kindern nachvollziehbar und möglichst wenig belastend zu sichern.

Besprochen wird auch, warum suggestive Befragungen unbedingt vermieden werden müssen, weshalb anatomische Puppen heute nicht mehr Stand der fachlichen Arbeit sind und warum Kinder Begriffe für Körper und Genitalien brauchen, um Grenzverletzungen überhaupt benennen zu können.

Außerdem geht es um das Recklinghäuser Modell, um kindgerechte Anhörungen, die Rolle von Jugendamt und Strafverfolgungsbehörden, die Grenzen medizinischer Zuständigkeit, die Finanzierung solcher Angebote und die Frage, wie ein Kinderschutzsystem aussehen müsste, das Kinder wirklich vom Kind her denkt.

33 – Emil und Frauke – Wenn Alkoholismus das Kindeswohl gefährdet

Alkoholismus, fetales Alkoholsyndrom und Kindeswohlgefährdung stehen im Zentrum dieses Falls: Emil und Frauke bekommen zwei Kinder, doch ihre Beziehung ist von einem großen Altersunterschied, Abhängigkeiten, Gewaltvorwürfen und massiven Belastungen geprägt. Während der ältere Sohn Tom beim Vater lebt, bleibt der jüngere Ben zunächst bei der Mutter – bis Jugendamt, Klinik und Gericht immer deutlicher erkennen, dass die Situation nicht mehr tragfähig ist.

In dieser Folge von Salziger Pudding sprechen Aline Strutz und Sebastian Bartoschek über einen Fall, in dem Alkoholmissbrauch nicht offen benannt, sondern immer wieder verschleiert wird. Es geht um Promillewerte, die kaum noch vorstellbar sind, um die Frage, wie man Alkoholprobleme überhaupt diagnostisch greifen kann, und um den Verdacht auf fetales Alkoholsyndrom.

Zugleich zeigt der Fall, wie schwierig familiengerichtliche Entscheidungen werden, wenn beide Eltern auf sehr unterschiedliche Weise problematisch erscheinen: eine Mutter, die Hilfe formal annimmt, sich aber entzieht; ein Vater, der versorgen kann, aber durch Starrheit, Konflikte und mangelnde Kooperation auffällt.