15 – „Wenn Liebe nicht reicht – der Fall Samira und Dorian“

In dieser Folge sprechen Aline Strutz und Sebastian Bartoschek über einen besonders tragischen Fall: Eine alleinerziehende Mutter, Analphabetin mit massiven Sprachbarrieren, gerät an die Grenzen ihrer Erziehungsfähigkeit. Trotz spürbarer Liebe zu ihren Kindern scheitern Hilfen, Strukturen und Schutzmechanismen. Es geht um Gewalt gegen die Tochter, gefährliche Unfälle beim Sohn und die Frage, wann genug Hilfe einfach nicht mehr reicht. Dabei beleuchten Aline und Sebastian sowohl die psychologischen als auch juristischen Dimensionen – wie immer offen, menschlich und mit klaren Worten. Am Ende wird diskutiert: Was berührt mehr – Liebe ohne Kompetenz oder Kompetenz ohne Liebe?

2 Gedanken zu „15 – „Wenn Liebe nicht reicht – der Fall Samira und Dorian“

  1. Hi ihr beiden.

    Ich höre euch immer im Auto, deswegen kam ich bisher nicht dazu euch einen Kommentar dazulassen. Erstmal großes Lob für den gesamten Podcast. Ich war 14 Jahre in einer Großstadt im ASD tätig, kenne also viele Familiengeschichten.

    Zu dieser Folge:
    Ich bin verwundert, dass es im ersten Verfahren einen Vergleich gab, dass die große zurück gehen soll. Letztes Jahr in einer (aus meiner Sicht sehr fundierten) Fortbildung wurde immer wieder betont, dass im Rahmen von KWG Verfahren kein Vergleich möglich sei, sondern nur ein Beschluss. Oder hatte die Mutter eine Herausgabe des Kindes angestrengt?
    Aber was wirklich hängen geblieben ist, ist die Diskussion darum, was einen an Fällen berührt. Mich hat der Fall ganz stark an einen Fall erinnert, in dem auch eine osteuropäische Familie nicht so richtig verstand, wo die Probleme liegen sollten. Noch bevor der Hilfeplanprozess an der Stelle war, wo die Hilfe wirklich hätte eingerichtet werden können, hatte das Kind einen wirklich schlimmen Unfall. Auch hier aus Unachtsamkeit. Die Eltern haben es lange trotz intensiver Begleitung, auch mit Dolmetscher nicht verstanden, worum es ging und was das Problem war.
    Wie ich über diesen Fall noch einmal nachdachte, dachte ich an all die anderen Fälle, die ich gesehen habe. Fälle, in denen Eltern alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten getan haben, es aber trotzdem nicht reichte oder wo die Problemeinsicht einfach nicht herstellbar war und irgendwann aus Hilfe und Unterstützung, Kinderschutz wurde. Da erinnere ich mich an das Mädchen (8) aus einem Kriegsgebiet, das mit einer schwer suchtkranken Mutter in einer Flüchtlingsunterkunft lebte. Dort war die Entscheidung sie erstmal mit Hilfe in der Familie zu lassen, weil sie so Angst vor der System hatte bis das auch nicht mehr ging. Die Kleine hat so geweint, als sie untergebracht wurde, aber in der Verabschiedung der Mutter hat sie die Mutter getröstet und gesagt, dass sie das schaffen wird.

    All diese Geschichten sind bei mir wieder aufgetaucht und haben mich zusätzlich zu dem geschilderten Fall berührt.

    • Hallo Seuchemarie,
      vielen lieben Dank für Deinen Kommentar!
      Ich teile deine Erfahrung und Einschätzung. Seit ungefähr 2018/2019 wurden Stimmen laut, dass man in den § 1666 BGB Verfahren keine Vergleiche schließen kann. Das habe ich ab da auch kaum noch mitbekommen. Ich erlebe seither eher, dass eine Selbstverpflichtung zu Protokoll genommen und dann erklärt wird, dass vor diesem Hintergrund keine gerichtlichen Maßnahmen erforderlich sind.
      Schön, dass Du uns hörst!
      Liebe Grüße Aline

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