Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Hi ihr zwei,
ich hab meinen Kollegen, der bis vor wenigen Wochen noch Beurkundungen im Jugendamt gemacht hat, mal gefragt, wie das mit der Vaterschaft ist in so einem Fall wie in der Folge geschildert.
Erstmal kann jeder beim Jugendamt die Vaterschaft erklären. Die Frage ist, ob das wirksam ist. Nach der Übermittlung ins Standesamt machen die nochmal eine Überprüfung des Personenstandes. Das Standesämter jedoch bei polnischen Staatsangehörigen, die in Polen geheiratet haben, diese Ehe sehen können, schien eher fraglich.
Und so kamen wir ins plaudern, was für Kuriositäten wir schon erlebt haben hinsichtlich der Elternschaft. Eine Kollegin hatte mal einen Fall, in dem zwei Männer für ein Kind, beglaubigte Übersetzungen über die Vaterschaftsanerkennung vorlegten. Beide vom gleichen Staat ausgestellt. Im Rahmen eines KWG Verfahrens hatte das Gericht dann beiden vorsorglich das Sorgerecht entzogen.
Hey Seuchemarie,
was es nicht alles gibt….
Sebastian und ich haben noch ein paar lustige Fälle im Gepäck. Bleib gespannt und danke fürs Hören und deine Nachricht.
Lieben Gruß Aline