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Im Familienrecht sollte man das mit der Verfahrenskostenhile so lösen, dass entweder BEIDE Elternteile VKH bewilligt bekommen (auch wenn nur EINER bedürftig ist) oder KEINER. Das führt sonst zu massiver Ungleichheit. Der eine eröffnet am laufenden Band neue Verfahren und kriegt alles bezahlt, der andere verdient zu viel für VKH, aber zu wenig, als dass er sich das leisten kann.
In unserem Fall war auch eine Persönlichkeitsstörung mit Gewalt gegenüber den Kindern im Spiel (beides nachgewiesen), aber ich hab versucht ein Gutachten zu vermeiden, weil mir das finanziell das Genick gebrochen hätte.
Ich frag mich, ob das nicht gegen diesen Grundsatz prozessualer Waffengleichheit verstößt, der ja vor Gericht gelten soll (stimmt das überhaupt?)… Es ist doch irgendwie logisch, dass man ganz anders in so ein Verfahren geht, wenn man keine Kosten zu befürchten hat, als wenn man jeden Cent umdrehen muss…