
Sarah ist vier Jahre alt, als ein Familiensystem zerbricht – und gleich mehrere Gerichte und Fachstellen beginnen, über ihr Leben zu entscheiden. In dieser Folge geht es um kindliches Erleben von Trennung, das komplexe Zusammenspiel von Jugendamt, Familiengericht und Umgangspflegschaft – und die Frage, ob ein Kind zweimal verlieren kann, obwohl sich alle bemühen, ihm gerecht zu werden. Aline Strutz und Sebastian Bartoschek nehmen euch mit durch juristische Detailfragen, psychologische Fallstricke und das emotionale Dilemma eines Systems, das helfen will – aber manchmal nicht mehr tun kann, als zu sortieren, wer bei wem bleibt. Ohne leichte Antworten, aber mit Haltung.
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Das mit dem Unterhalt finde ich Mega gut! Gibt es in anderen Ländern bereits. Z.b. in der Schweiz. Vor allem wenn eine Vielzahl nachgewiesener falscher Gewaltvorwürfe aufgetischt wurden. Stattdessen verletzt man immer noch Menschenrecht. Sowas geht doch nicht. Was genau haben die Kinder von solchen Entscheidungen? Der lügende Elternteil gewinnt an Macht und hört erst recht nicht auf zu manipulieren. Eindeutig falsches gehört konfrontiert. Punkt!
Verstehe nicht ganz, warum Eltern nicht ab Geburt das gemeinsame Sorgerecht ausüben sollen.
Ich finde, dass bei diesen Themen viel zu sehr über Edge-Cases wie Vergewaltigung & Co gesprochen wird
Den Ansatz mit dem Unterhalt finde ich schwierig, das Geld steht ja dem Kind zu.
In aller Regel wird der Unterhalt ja auch gebraucht. Und in aller Regel ist der Vater kein narzisstischer Vergewaltiger. Für solche Sonderlocken braucht man dann eben Einzelfall-Entscheidungen. Es darf nur nicht sein, dass die Durchschnittsfälle aufgrund seltener Sonderfälle benachteiligt sind.
Hatte letztlich mal unter Juristen die Diskussion mitbekommen wo es darum ging, wie es mit dem Unterhalt aussähe, wenn ein Mann von einer Frau vergewaltigt würde und diese dann dadurch schwanger würde. Nach derzeitiger Rechtsprechung müsste wohl zahlen…
Auch hier: Schlecht für den (konstruierten) Einzelfall, aber für 99,9% der Fälle kein Problem. Man kann der Mehrheit nicht das Leben schwer machen, weil eine verschwindend geringe Minderheit ein Problem hat.
Apropos Unterhalt: Könntet Ihr das Thema mal aus gutachterlicher Sicht beleuchten? Bin ja der Meinung, dass ein nicht geringer Teil der Verfahren vor dem Familiengericht wegfallen würden, wenn es das Thema nicht gäbe. Kenne Fälle wo die Eltern sich über drei Stunden in der Woche streiten, weil das den Unterschied zwischen einem paritätischen Wechselmodell und einem Residenzmodell ausmacht wo ein Elternteil dann 1500 Steine mehr oder weniger bekommt/zahlt.