Was ich loswerden will!

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4 Gedanken zu „Was ich loswerden will!

  1. Hallo ihr beiden,

    ich bin auch bereit :—) Womit das Entscheidende auch schon gesagt wäre. Der Fall von ‚Kim‘ ist sehr interessant und da er offenbar vor Gericht noch weiterging, möchte ich erfahren, wieso sich der Fall bis 2020 hinzog.

    Danke für die bisherigen Folgen und freundliche Grüße
    Andrea

    • Hallo liebe/r S und vielen Dank für deinen Kommentar.
      Wenn die Voraussetzungen vorliegen, macht eine Umgangspflegschaft immer Sinn. Aber eine Umgangspflegschaft darf gemäß § 1684 Abs. 3 Satz 3 BGB nur dann angeordnet werden, wenn die Wohlverhaltenspflicht dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt wird. Das macht auch Sinn, denn ein Eingriff in das Umgangsrecht schränkt ja das Elterngrundrecht aus Art. 6 GG ein. Daher muss schon etwas beweisbar vorfallen, damit das Gericht die Pflegschaft anordnen darf.
      Hab einen schönen Abend, Aline

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